- Das „halbe Kind“ – Aktuelle Exceldatei - Aktuelle Vorlage für den Zeitraum 01.07.2024-30.06.2025 zum Download
- Neue Freibeträge – Pfändungstabelle 01.07.2024-30.06.2025 - Die neuen Freibeträge liegen vor: Nicht unerhebliche Erhöhung
- P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis - Einige grundlegende Erläuterungen zum Pfändungsschutzkonto
- Kontopfändung, Lohnpfändung, Doppelpfändung – Eine Übersicht - Wie Pfändungen auf Lohn/Gehalt und Konto wirken. Was Betroffene wissen sollten: Der Schutz durch das P-Konto reicht oft nicht aus. Was man tun muss, wenn Lohn und Konto gepfändet sind oder das Einkommen den Schutzbetrag des P-Kontos übersteigt
- Unverbrauchtes Guthaben auf dem P-Konto in den nächsten Monat hinübernehmen - Was wird mit dem geschützten Guthaben im nächsten Monat? Und im übernächsten?
- Antragstellung für Kontofreigabe – Wenn der Lohn aufs Konto kommt, Teil 1 - Wenn das P-Konto nicht genügt, muss ein Antrag gestellt werden, sonst verliert man Geld. Das ist oft gar nicht sehr schwierig. Wenn man verstanden hat, wie es geht.
- Das halbe Kind im Pfändungsrecht - 1. Teil - Nur teilweise Berücksichtigung der Unterhaltspflichten: § 850c Abs. 6 ZPO
- Verkürzung der Insolvenz auf drei Jahre – wann kommt das Gesetz? - Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre - Aktuelles zum Gesetzgebungsprozess - 17.12.2020: Das Gesetz ist da!
- Neuer Gesetzentwurf: 3 Jahre bereits ab 01.10.2020! – Oder doch nicht? - Kurzdarstellung der neuen Verfahrensdauer
- Unpfändbarkeit von Corona-Beihilfen - Antragstellung mit Rückenwind: Landgericht Köln (39 T 57/20)
- Arithmetik der Einkommenspfändung - Grundlagen - Was unter der "Motorhaube" des § 850c ZPO steckt.
- Seit Dezember 2019: Stufenweise Verkürzung der Insolvenzverfahren - Verkürzung der Restschuldbefreiung bis Juli 2022 im Detail
Autor: admin
Schuldnerberatung Görlitz
Herzlich willkommen auf den Seiten der Schuldnerberatung Görlitz der Rechtsanwaltskanzlei Grundmann. Wir betreuen Schuldner in und um Görlitz. Zu unseren Aufgaben gehört es, eine fachkundige Beratung ohne lange Wartezeiten sicherzustellen, Entschuldungsverfahren durchzuführen und – sofern erforderlich – Insolvenzen einzuleiten und zu betreuen.
Der erste Schritt, den ein Schuldner gehen muss, ist es, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Schuldnerberatung ist als Bestandteil der Rechtsanwaltskanzlei Grundmann seit Jahren auf diesem Gebiet beschäftigt und verfügt über die erforderliche Erfahrung, unseren Mandanten den Weg aus den Schulden zu eröffnen. Unsere Beratung ist stets kostenlos, indes in jedem Falle auf die konkrete Situation des Ratsuchen zugeschnitten.
Wir beraten jedermann kostenfrei, ALG-II-Empfänger ebenso wie Selbständige. Unsere speziellen Kompetenzen liegen in der Vermeidung von Insolvenzen, der Verhandlungsführung mit Gläubigern und der Durchsetzung eines effektiven Vollstreckungsschutzes. In jedem Falle steht am Ende unserer Arbeit die Entschuldung.
Wenn Sie die kompetente Schuldnerhilfe einer seriösen Schuldnerberatung suchen, bitten wir Sie, ohne Scheu Kontakt mit unserer Insolvenz- und Schuldnerberatung Görlitz aufzunehmen. Sie wollen uns sofort kontaktieren? Dann senden Sie uns bitte jetzt eine Nachricht oder rufen Sie uns einfach an. Sie können uns natürlich auch eine Nachricht über die Kontaktseite senden.