Schuldnerberatung in Görlitz – Schuldnerberatungsstelle
Entschuldung mit und ohne Insolvenz: Anwaltliche Schuldnerberatung · kostenfreie Beratung
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Herzlich willkommen auf den Seiten der Schuldnerberatung Görlitz der Rechtsanwaltskanzlei Grundmann. Wir betreuen Schuldner in und um Görlitz. Zu unseren Aufgaben gehört es, eine fachkundige Beratung ohne lange Wartezeiten sicherzustellen, Entschuldungsverfahren durchzuführen und – sofern erforderlich – Insolvenzen einzuleiten und zu betreuen.
Der erste Schritt, den ein Schuldner gehen muss, ist es, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Unsere Schuldnerberatung ist als Bestandteil der Rechtsanwaltskanzlei Grundmann seit Jahren auf diesem Gebiet beschäftigt und verfügt über die erforderliche Erfahrung, unseren Mandanten den Weg aus den Schulden zu eröffnen. Unsere Beratung ist stets kostenlos, indes in jedem Falle auf die konkrete Situation des Ratsuchen zugeschnitten.
Wir beraten jedermann kostenfrei, ALG-II-Empfänger ebenso wie Selbständige. Unsere speziellen Kompetenzen liegen in der Vermeidung von Insolvenzen, der Verhandlungsführung mit Gläubigern und der Durchsetzung eines effektiven Vollstreckungsschutzes. In jedem Falle steht am Ende unserer Arbeit die Entschuldung.
Wenn Sie die kompetente Schuldnerhilfe einer seriösen Schuldnerberatung suchen, bitten wir Sie, ohne Scheu Kontakt mit unserer Insolvenz- und Schuldnerberatung Görlitz aufzunehmen. Sie wollen uns sofort kontaktieren? Dann senden Sie uns bitte jetzt eine Nachricht oder rufen Sie uns einfach an (Görlitz 03581/6490000).
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Wichtig ist: Der Weg aus den Schulden ist nicht leicht und die Entscheidung, ihn zu gehen, kostet Überwindung. Aber: Es lohnt sich vom ersten Tage an. Wir ermutigen Sie dazu, mit uns diesen Weg in die Schuldenfreiheit zu gehen. Unsere jahrelange Erfahrung und Sachkenntnis, sowie das hohe Maß an persönlichem Einsatz für die Hilfesuchenden sind nicht allein Gewähr für ein enges Vertrauensverhältnisses mit unserer Mandantschaft. Sie sind auch die Grundpfeiler für einen optimalen Entschuldungerfolg. In den meisten Fällen gelingt es uns daher auch, die Insolvenz zu vermeiden. Unser Rat an Betroffene ist: Nehmen sie die Hilfe an, die wir Ihnen anbieten. Hier – auf den Seiten unserer Schuldnerberatung – möchten wir Sie ermutigen, diese kompetente Hilfe anzunehmen.
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Unsere neuesten Berichte und Artikel finden Sie unter Aktuelle Informationen
Letzte Artikel: P-Konto 2012 und P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis
Weiteres: Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase und Heilung von Verstößen
Weiteres: Zur Obliegenheit, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen
Weiteres: Insolvenz mit zwei Geschwindigkeiten – Verkürzung der Insolvenz
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Neue Artikel der Schuldnerberatung Görlitz
Vertiefende Informationen zur Schuldnerberatung
Auf unserer Hauptseite www.schuldnerhilfe-direkt.de finden Sie viele Informationen zum Thema Entschuldung. Sie können diese Informationen nutzen, um einen ersten Einblick zu gewinnen:
Unsere neuesten Artikel
- Inkasso des Grauens: Über 1000 Prozent Kosten – Wie macht man aus einer Forderung von 18,00 Euro innerhalb von 3 Monaten 233,76 Euro? – Es gibt Inkassounternehmen (IKU), die mit ihren Kosten richtig viel Geld verdienen. Möglich ist das nur, weil Schuldner sich häufig nicht wehren.
- Abzahlung bei Überschuldung – wenn es nicht funktioniert – Wenn die Kosten und Zinsen schneller wachsen, als die Rückzahlungen hoch sind, muss man in alle Ewigkeit zahlen. Und wäre doch nie schuldenfrei. Eine einfache Wahrheit an Hand eines aktuellen Beispiels. – Bei einer Überschuldung macht es keinen Sinn, sich mit Abzahlungsvereinbarungen Luft zu verschaffen. Denn die Gesamtschulden sinken dadurch nicht nur nicht, sie steigen Jahr für Jahr an. Wer schuldenfrei werden will, muss daher nach einer anderen Lösung suchen. Wir zeigen an Hand eines aktuellen Beispielfalles, warum es anders nicht funktioniert
- P-Konto 2012 – Was sich für das Pfändungsschutzkonto ändert – was ist neu? – Die Fragen nach den Änderungen im nächsten Jahr (2012) haben in den letzten Wochen sehr stark zugenommen. Dies zeigt, dass die Verunsicherung sehr groß ist. Zuallererst: Für alle, die bereits ein P-Konto haben, ändert sich gar nichts.
- P-Konto: Fragen und Antworten aus der Praxis – Einige grundlegende Erläuterungen zum Pfändungsschutzkonto – Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten und häufigsten Fragen der letzten Monate zum Pfändungsschutzkonto zusammengetragen und beantwortet.
- Obliegenheiten in der Wohlverhaltensphase und Heilung von Verstößen – Unwissenheit schützt nicht vor der Versagung der Restschuldbefreiung – § 295 InsO – Was muss man in der Wohlverhaltensphase beachten, damit nicht das böse Erwachen kommt? Die Versagung der Restschuldbefreiung nach entbehrungsreichen Jahren der Insolvenz ist das Schlimmste, das einem Schuldner passieren kann. Oftmals ist das vermeidbar.
- Programm zur Ermittlung der Pfändungsfreibeträge – Freeware zur Ermittlung von pfändbaren Beträgen aufgrund des monatlichen Nettoeinkommens – Wir haben in Zusammenarbeit mit einem Softwareentwickler seit Mai ein Softwareprogramm zum Download zur Verfügung gestellt, mit dem lokal auf dem heimischen Rechner die Pfändungsfreigrenzen ermittelt werden können. An dieser Stelle wollen wir die Installation und Funktionsweise des Programms näher erläutern…
- Aus der Praxis: Wenn die Schuldnerberatung nichts taugt – Ein persönliches Wort aus aktuellem Anlass: Warum Schuldner sich informieren sollten – Wir haben in unserem Qualitätskatalog schon vor geraumer Zeit Hinweise dafür gegeben, was man bei der Wahl der richtigen Beratungsstelle tunlichst beachten sollte. Leider stellen wir in unserer Praxis immer häufiger fest, dass auch seriöse Anbieter zum Teil sehr schlechte Arbeit leisten.
- Zur Obliegenheit, sich um eine angemessene Beschäftigung zu bemühen – Neue BGH-Entscheidung zum Ausschluss der Restschuldbefreiung, § 295 Abs. 1 Ziff. 1, § 296 Abs. 1 Insolvenzordnung – Zur BGH Entscheidung: Versagung der Restschuldbefreiung wegen mangelnder Bemühungen, eine Erwerbstätigkeit auszuüben oder das Einkommen zu steigern? Drei bis vier Bewerbungen pro Woche können bei Arbeitssuchenden erwartet werden…
- Die neue Pfändungstabelle 2011 (Geltung ab 01.07.11) – Ab 1. Juli gelten höhere Pfändungsfreibeträge – Neue Pfändungstabelle nun verfügbar – Das Bundesjustizministerium hat nunmehr die neue Pfändungstabelle gemäß § 850c ZPO bekannt gegeben.
- Insolvenz mit zwei Geschwindigkeiten – Neues zur Verkürzung der Restschuldbefreiung auf drei Jahre. Insbesondere: 25%-Quote – Auf dem Achten Deutschen Insolvenztag hat die Bundesministerin der Justiz am 07.04.2011 die bereits diskutierten Änderungspläne zur Verkürzung der Restschuldbefreiung näher erläutert.



